Internationaler Biewer Yorkshire Terrier  Club
 


Zuchtordnung

1. Zuchttauglichkeit

Für Hunde, die zur Zucht verwendet werden sollen, muss vor dem
Belegen der Beweis der Zuchttauglichkeit erbracht werden.
Die Hunde müssen,  bei einer vom A.C.H.-L. e. V. ausgerichteten Ausstellung vorgeführt werden und die Mindestqualitäten erreicht haben,  (Rüden und Hündinnen ab "vorzüglich"), können den Antrag auf Zuchttauglichkeit stellen.

Für Hunde unter 45cm muss ein Nachweis über die Patellaluxtation erbracht werden. Es darf nur mit Patello 0 oder 1 gezüchtet werden. Bei Patella 1 muss ein Patellafreier Partner (0) gewählt werden

Für Hunde über 45 cm muss der Nachweis über Hüftgelenkdysplasie (HD) erbrachtwerden.

Ebenfalls müssen Alle gechipt sein.

Darüber hinaus sind A.C.H.L.-Richter und- zuchtwarte berechtigt,
zuchttauglich zu schreiben. Hierzu sind die vom A.C.H.L. erstellten Zuchttauglichkeitsanträge zu verwenden.
Das Ergebnis der Prüfung wird auf der Ahnentafel des betreffenden Hundes von der A.C.H.L.-Geschäftsstelle eingetragen und bestätigt.
Das Mindestalter für die Zulassung zur Zuchttauglichkeitsprüfung ist für
Kleinrassen ,Rüden ab 12 Monate, Hündinnen ab 15 Monate, für Großrassen ab 45 cm auf 18 Monate festgelegt.

2. HD

Alle Hunde über 45 cm Widerristhöhe, die zur Zucht verwendet werden sollen, müssen zur Feststellung von Hüftgelenksdysplasie (HD) geröntgt werden. Für Hunde unter 45 cm wird das Röntgen empfohlen, ist jedoch nicht vorgeschrieben.

Im ACH-L e. V. werden Hunde zur Zucht zugelassen, die laut Röntgenbild und anschließender Beurteilung durch einen unabhängigen Gutachter keinen Nachweis auf HD aufweisen.
Der ACH-L nimmt die Bewertung der Hüften durch den unabhängigen Gutachter als Maßstab zur Zuchtzulassung der Zuchttiere des jeweiligen Züchters.
Der ACH-L unterscheidet in der HD-Beurteilung in HD a-normal, a- fast normal und a - noch zugelassen. Ein Zuchtpartner muss unbedingt HD-frei sein. Tiere mit schwerer HD sind von jeglicher Zucht ausgeschlossen.

3. Zuchtdauer

Nach dem vollendeten 8. Lebensjahr dürfen Hunde nicht mehr zur
Zucht verwendet werden.
Für hochwertige Vererber kann die Zuchtleitung des Allgemeinen Clubs der Hundefreunde- und Liebhaber e. V. eine Sondergenehmigung für die weitere Zuchtverwendung erteilen, wenn alle Voraussetzungen für die Zuchttauglichkeit vorhanden sind.

4. Anzahl der Würfe und Welpen

a)  Hündinnen können in der Regel 2 Hitzen hintereinander belegt werden.
Danach muss mindestens eine Hitze ausgesetzt werden.
Die allgemein übliche Anzahl von 6 Welpen ist für den Internationalen Allgemeinen Club der Hundefreunde- und Liebhaber e. V. nicht verbindlich. Bei größeren Würfen soll nach Möglichkeit eine Amme herangezogenwerden. Zieht ein Züchter einen größeren Wurf auf, so muss unbedingt verlangt werden, dass die Hündin tatkräftig unterstützt und den Welpen ab der 3. Woche zugefüttert wird.

b)  Bei der Wurfbesichtigung durch den Zuchtwart wird von diesem das Muttertier und die Welpen auf sichtbare Fehler geprüft.
Die Fehler werden gegebenenfalls auf dem Wurfmeldeformular eingetragen.
Ferner ist ein Vermerk einzutragen, aus dem hervorgeht, dass der Wurf und das Muttertier vorgeführt wurden.
Welpen dürfen in kei­nem Fall ungeimpft abgegeben werden. Ebenfalls müssen die Welpen bei Abgabe gechipt sein.
Die Richtigkeit der Angabe sind vom Zucht­wart durch Unterschrift und Stempel zu bescheinigen.

5. Wurfabnahme

Die Wurfabnahme wird grundsätzlich nur durch den Zuchtwart des
Internationalen Allgemeinen Clubs der Hundefreunde- und Liebhaber e.V.
durchgeführt.
Für seine Bemühungen sind die entstandenen Fahrkosten
(Kilometerpauschale) sowie ein Festbetrag pro Welpe bei der Wurfabnahme zu zahlen.
Diese Beträge werden von Zeit zu Zeit von einer ordentlichen
Jahreshauptversammlung festgelegt.
Welpen dürfen nur mit vorherigen Genehmigung der A.C.H.L-Geschäftsstelle und Begründung von einem Tierarzt abgenommen werden.

Welpen müssen bei der Wurfabnahme gechipt sein

6. Größenverhältnis der Zuchtpartner

Die Zuchtpartner müssen vom gleichen Typ sein.

7. Der Gebrauchshund

Der Gebrauchshund soll nach Möglichkeit Kampftrieb zeigen und einer
Wesensprüfung unterzogen werden.

8. Der Jagdhund

Der Jagdhund soll nach Möglichkeit einer Wesens- und
Schussfestigkeitsprüfung unter­zogen werden.

9. Durchführung der Zucht

Der Zuchtwart berät den Züchter und hilft ihm bei der Wahl eines
geeigneten Rüden.

Wurfmeldung erstattet der Züchter dem A.C.H.L.Zuchtwart spätestens 3 Tage nach der Geburt.

Nach vollendeter 6. Lebenswoche der Welpen erfolgt die Wurfbesichtigung durch den Zuchtwart des Internationalen Allgemeinen Clubs der Hundefreunde- und Liebhaber.
Das Ergebnis der Besichtigung trägt der abzunehmende A.C.H.L. Zuchtwart auf dem Wurf­meldeformular ein.
Vor der Wurfabnahme darf der Züchter keine Welpen abgeben. Welpen dürfen ab der 8. Woche abgegeben werden.
Der Züchter ist verpflichtet, beim Verkauf der Welpen den Käufer auf eventuelle Mängel aufmerksam zu machen.
Der Züchter ist verpflichtet, seine Welpen nur in geimpften und entwurmten Zustand abzugeben.
Der Zuchtwart darf Hunde aus eigener Zucht nicht abnehmen. In Ermangelung eines A.C.H.L.-Zuchtwartes darf der Wurf ausnahmsweise durch einen Tierarzt abgenommen werden.

10. Körordnung für Gebrauchs- und Jagdhunde

Körungen können nur durch Körmeister, die vom A.C.H.-L. e. V.
eingesetzt sind, vor­genommen werden.
Gebrauchshunde, die angekört werden sollen, müssen mindestens ein
Leistungsabzeichen erreicht haben (Ausdauerprüfung, Sch I, II und III), bei Jagdhunden ist ein entsprechendes Leistungsabzeichen
(Wasserarbeit, Bau- oder Appotierprüfung usw.) erforderlich.

Hunde mit schwachem Wesen können nicht angekört werden.
Desgleichen muss jeder zur Körung gebrachte Hund Schussgleichgültigkeit zeigen.
Das Mindestalter ist 8 Mo­nate. Es kann die Körklasse I und II vergeben werden. Die Körklasse I auf 2 Jahre, die Körklasse II jedoch nur auf 1 Jahr. Wird die Körklasse I zum zweiten Male erreicht, kann der Hund auf Lebenszeit angekört werden. Die Vorlage eines HD-Befundes ist
zur Körung erforderlich.

11. Aufwandsentschädigungen

Die Welpen aller Rassen werden im A.C.H.-L.. e. V. gechipt.
Das Einsetzen des Microchips muss durch einen Tierarzt vorgenommen werden.

 
Die Aufwandsentschädigung für den Zuchtwart:

Wurfabnahme pro Welpe 5,00 Euro, Fahrkosten
pro Kilometer 0,30 Euro.

Diese Aufwandsentschädigungen sind direkt an den Zuchtwart zu entrichten.

Bei Yorkshire Terriern , gleich welcher Farbe,darf nicht mit dem Merle Gen gezüchtet werden.

Welpen , der Farbe Merle, erhalten keine Ahnentafeln!


 

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