1. Zuchtziel
Zuchtziel ist, dass alle im Verein Internationaler Biewer Yorkshire Terrier Club e. V. gezüchteten Hunde der Art der Rasse gemäß des Standards entsprechen und gefördert werden. Zur Zucht werden darum nur Hunde zugelassen, die diesem Zuchtziel entsprechen. Für Biewer Yorkshire Terrier, die zur Zucht verwendet werden sollen, muss vor dem Belegen der Beweis der Zuchttauglichkeit erbracht werden.
2. Zuchttauglichkeit
Hunde, die bei einer vom Internationalen Biewer Yorkshire Terrier Club e. V. anerkannten Ausstellung vorgeführt werden und die Mindestqualitäten erreicht haben, (Rüden ab vorzüglich, Hündinnen ab sehr gut), können den Antrag auf Zuchttauglichkeit stellen. Darüber hinaus sind die beim Internationalen Biewer Yorkshire Terrier Club e. V. zugelassenen Zuchtwarte berechtigt, Biewer Yorkshire Terrier zur Zucht zuzulassen. Das Ergebnis der Prüfung wird auf der Ahnentafel des betreffenden Hundes von der Geschäftsstelle eingetragen und bestätigt.
Das Mindestalter für die Zulassung zur Zuchttauglichkeitsprüfung wird auf 12 Monate festgelegt.
3. Zuchtdauer
Mindestalter der Hündinnen 15 Monate, bei Rüden 12 Monate. Nach dem vollendeten 8. Lebensjahr dürfen Hündinnen nicht mehr zur Zucht verwendet werden. Für Rüden ist keine Altersgrenze vorgesehen, wenn alle Voraussetzungen für die Zuchttauglichkeit vorhanden sind.
4. Anzahl der Würfe und Welpen
Hündinnen können in der Regel 2 Hitzen hintereinander belegt werden. Danach muss mindestens eine Hitze ausgesetzt werden. Bei größeren Würfen soll nach Möglichkeit eine Amme herangezogen werden. Zieht ein Züchter einen größeren Wurf auf, so muss unbedingt verlangt werden, dass die Hündin tatkräftig unterstützt wird und die Welpen zugefüttert werden.
Bei der Wurfbesichtigung durch den Zuchtwart oder Tierarzt wird von diesem das Muttertier und die Welpen auf sichtbare Fehler geprüft. Die Fehler werden gegebenenfalls auf dem Wurfmeldeformular eingetragen. Ferner ist ein Vermerk einzutragen, aus dem hervorgeht, dass der Wurf und das Muttertier vorgeführt wurden. Welpen dürfen nicht ungeimpft abgegeben werden.
Die Richtigkeit der Angaben sind vom Zuchtwart bzw. vom Tierarzt durch Unterschrift und Stempel zu bestätigen.
5. Wurfabnahme
Die Wurfabnahme wird durch den Zuchtwart des Internationalen Biewer Yorkshire Terrier Clubs e. V. oder einen Tierarzt durchgeführt.
Für seine Bemühungen sind, falls die Wurfabnahme durch einen Zuchtwart des Internationalen Biewer Yorkshire Terrier Clubs e. V. vorgenommen wurde, die entstandenen Fahrkosten (Kilometerpauschale) sowie ein Festbetrag pro Welpe bei der Wurfabnahme zu zahlen.
Diese Beträge werden von Zeit zu Zeit auf einer ordentlichen Jahreshauptversammlung festgelegt.
6. Größenverhältnis der Zuchtpartner
Die Zuchtpartner müssen vom gleichen Typ sein.
7. Durchführung der Zucht
Es darf nur mit gesunden,reinrassigen und wesensfesten Biewer Yorkshire Terriern gezüchtet werden, die anerkannte Ahnentafeln besitzen Der Zuchtwart berät den Züchter und hilft ihm bei der Wahl eines geeigneten Rüden.
Wurfmeldung erstattet der Züchter dem Zuchtwart des Internationalen Biewer Yorkshire Terrier Clubs e. V. innerhalb 1 Woche nach der Geburt. Nach vollendeter 8. Lebenswoche der Welpen erfolgt die Wurfbesichtigung durch den Zuchtwart des Internationalen Biewer Yorkshire Terrier Clubs e. V. oder durch einen Tierarzt.
Das Ergebnis der Besichtigung trägt der abzunehmende Zuchtwart des Internationalen Biewer Yorkshire Terrier Clubs e. V. oder der Tierarzt auf dem Wurfmeldeformular ein.
Vor der Wurfabnahme darf der Züchter keine Welpen abgeben. Welpen dürfen ab der 10. Woche abgegeben werden. Der Züchter ist verpflichtet, beim Verkauf der Welpen den Käufer auf eventuelle Mängel aufmerksam zu machen. Der Züchter ist verpflichtet, seine Welpen nur in geimpften und entwurmten Zustand abzugeben.
Der Zuchtwart darf Hunde aus eigener Zucht nicht abnehmen. In diesem Fall muss der Wurf durch einen Tierarzt abgenommen werden.
8. Aufwandsentschädigungen und Tätowieren oder Chipen
Das Tätowieren oder Chipen empfohlen.
Die Aufwandsentschädigung für den Zuchtwart:
Wurfabnahme pro Welpe 3,00 Euro, Fahrkosten pro Kilometer 0,30 Euro.
Diese Aufwandsentschädigungen sind direkt an den Zuchtwart zu entrichten.
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